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Wasserbezugsgebühr

Die jährliche Grundgebühr wird personenbezogen berechnet und beträgt pro Einwohnergleichwert (EGW) und Jahr € 38,50 inkl. 10 % Ust.

Einwohnergleichwerte:

  • Bewohner (Haupt- oder Nebenwohnsitz), je 1,0 EGW
  • Kinder bzw. Jugendliche, für die Familienbeihilfe bezogen wird, je 0,2 EGW

Die verbrauchsabhängige Wassergebühr beträgt € 1,65 pro m³ inkl. 10 % Ust.

Die verbrauchsabhängige Wasserbenützungsgebühr wird in vierteljährlichen Teilbeträgen vorgeschrieben. Endabgerechnet wird im 4. Quartal nach den Ergebnissen der Wasserzählerablesung.

Für die Entnahme von Wasser aus gesonderten Entnahmestellen (zB. Hydranten) ist eine Gebühr von € 2,48 pro m³ inkl. 10 % Ust. zu entrichten.